Wie muss ein Einspruch beim Finanzamt aussehen, wenn ich an der Richtigkeit des Bescheids zweifel??
Frage von Jecke_Kölner: Wie muss ein Einspruch beim Finanzamt aussehen, wenn ich an der Richtigkeit des Bescheids zweifel??
Beste Antwort:
Answer by Kai R
der Einspruch ist formlos möglich, sollte aber per Fax oder per Einschreiben gemacht werden.
Der erste Satz lautet: hiermit lege ich gegen den Bescheid vom … Einspruch ein. Dann die Begründung.
Viel Erfolg!
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Kommentare zu “Wie muss ein Einspruch beim Finanzamt aussehen, wenn ich an der Richtigkeit des Bescheids zweifel??”
Korrekte Formulierung (BEISPIEL):
Gegen den Bescheid für Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 vom 25.4.2008 lege ich Einspruch ein.
Begründung: Die geltend gemachten Unterhaltsaufwendungen für meine in Ungarn lebende Mutter wurden nicht anerkannt.
Hochachtungsvoll
Meine Empfehlung: Per Einschreiben !
@Herzfrequenz: Widerspruch ist definitiv falsch! Das Rechtsmittel bei einem Einkommensteuerbescheid ist der Einspruch!
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Im Finanzdeutsch lautet der Satz:
Widerspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid vom xx.xx.xx wegen offenbarer Unrichtigkeit.
Nachtrag:
Ich habe mir den entsprechenden Text jetzt nochmal aus dem Steuerprogramm gezogen. (Das mit dem Widerspruch ziehe ich zurück. Die anderen haben Recht. Es muss Einspruch lauten.) Das Wort muss aber nicht im Text vorkommen, wenn er so formuliert ist:
Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids {Jahr einfügen} nach
§ 129 AO (offenbare Unrichtigkeit)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Bearbeitung meiner/unserer Einkommensteuererklärung ist Ihnen offenbar ein Fehler {Schreib-, Rechenfehler oder ein ähnliches mechanisches Versehen der Finanzbehörde} im Sinne des § 129 AO unterlaufen. So sind/haben Sie …
{Fügen Sie hier bitte eine entsprechende Auflistung ein.}
Ich/Wir beantrage(n) daher den Einkommensteuerbescheid {Jahr einfügen} vom {Datum des Steuerbescheids eintragen} in den o.g. Punkten gemäß § 129 AO zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
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Du kannst den Einspruch auch Persöhnlich zur Niederschrift bei einem Beamten stellen. Meistens helfen die einem dann auch bei der Formulierung und man spart sich eine Menge Arbeit. Es ist dann aber nicht so (Landläufige Meinung), das die zu ihren Gunsten Schreiben.
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Ich lasse sowas vom Steuerberater machen, war aber noch nicht notwenig.
Wichtig: Verwechsle Einspruch und Widerspruch nicht! Beim Widerspruch wird die gesamte Erklärung nochmals geprüft, und wie Erfahrungen im Bekanntenkreis gezeigt haben, kann zwar der von Dir reklamierte Punkt zu Deinen Gunsten korrigiert werden, dafür aber andere Punkt zu Deinen Ungunsten. Der Einspruch bezieht sich dagegen nur auf einen konkreten Sachverhalt, die restliche Steuererklärung wird deshalb nicht nochmals aufgerollt.
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