Lohnsteuerbescheinigung weg, muss bei Einkommenssteuererklärung mit abgegeben werden?
Frage von kathi0911: Lohnsteuerbescheinigung weg, muss bei Einkommenssteuererklärung mit abgegeben werden?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem,
ich kann meine Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr finden.
Da ich mit meinem damaligen Arbeitgeber ein bisschen im Streß außeinander gegangen bin, will ich dort auch nicht unbedingt nochmal anfragen ob mir ein Ersatz ausgestellt werden kann.
Kann ich meine Einkommenssteuererklärung auch ohne machen?
Beste Antwort:
Answer by Stefan B
Theoretisch schon möglich, du kannst dir alle Gehaltszettel vornehmen und addieren. Dann kommt das gleiche raus. Mit der eTin kannst du auch direkt online Deine Lohnsteuer machen. Dazu benötigt man die Bescheinigung auch nicht.
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Kommentare zu “Lohnsteuerbescheinigung weg, muss bei Einkommenssteuererklärung mit abgegeben werden?”
Ohne die Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers wird da nicht viel gehen. Da könnte ja jeder irgendetwas in seine Angaben reinschreiben. Das Finanzamt braucht Sicherheiten.
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Ja, immer diese lustigen Antworten hier. :-)
Nein, die Bescheinigung musst Du nicht beim Finanzamt einreichen, da die die Daten ja schon vorliegen haben.
Nimm einfach Deine letzte Gehaltsabrechnung. Da müssten die Werte schon zusammengerechnet draufstehen. Diese Jahreswerte überträgst Du einfach in die Anlage N. Denn im Prinzip sind diese Werte mit denen der Lohnsteuerbescheinigung identisch.
Sollte es doch zu Abweichungen kommen zwischen dem was Du einträgst und dem was das Finanzamt bereits gespeichert kommen wird das Finanzamt die Werte übernehmen die es hat.
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Die E TIN kannst Du von einem Vorjahr übernehmen. Sie bleibt gleich Habe ich auch gerade gemerkt.
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Sieh auf Deiner letzten Abrechnung nach, da steht kumuliert drauf, was für ein Bruttogehalt Du erhalten hast und wieviel Steuern darauf abgeführt wurden. Das kannst Du dann in die Anlage N übertragen.
Du musst allerdings auch eine E-TIN Nummer angeben, die aufd er Bescheinigung stand, aber wenn Du noch die Bescheinigung vom letzten Jahr hast, kannst Du die von da übernehmen, die ändert sich nämlich nicht, sie besteht im Groben aus den Konsonanten Deines NAmens.
Mit dieser E-Tin Nummer holt sich das FA die Daten eh an den PC und hat dann alles was es braucht, d.h. die Lohnsteuerbescheinigung ist eh für Deine Unterlagen. Damit hättest Du sie quasi ersetzt.
Wenn Du allerdings diese Nummer nicht rausbekommst, musst Du Dich wohl oder übel an Deinen Ex-AG wenden, also streng Dich an!! :-)
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"wird das Finanzamt die Werte übernehmen die es hat."
…also, oder nachfragen, woher die Änderung kommt.
Die Bescheinigung – wenn sie denn vorläge – muss im Übrigen auch gar nicht mehr mitgeschickt werden. Den Grund nannte Johnny bereits.
@blaucle….
Kann es sein, dass deine Kernkompetenzen auf einem gänzlich anderen Gebiet liegen?
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