Was bekomm ich an Steuern als Azubi zurück?
Frage von jomentzen: Was bekomm ich an Steuern als Azubi zurück?
Ich verdiene im Jahr 2007 insgesamt br. 6695,49 und ne. 4997,26. Mein ausbilder hat gesagt wenn man unter einem bestimmten Betrag eatwas verdient bekommt man alle Steuern zurück.
Gruß Johannes
Doch hab ich. Allerdinsg nur für meinen Ferienjob. Dies beläuft sich auf einen Betrag von 1.750,26€ und davon wurden 104,84€ Lohnsteuer einbehalten.
Beste Antwort:
Answer by Ela
Hast Du denn überhaupt Steuern bezahlt?
Bei dem Gehalt kann ich mir das nocht nicht mal mit der Steuerklasse 1 vorstellen.
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Kommentare zu “Was bekomm ich an Steuern als Azubi zurück?”
Also hast du im Monat 557 EUR brutto verdient. Bei der Lohnsteuerklassse 1 fällt da keine Lohnsteuer an. Du hast also keine Steuern bezahlt und bekommst da auch nichts zurück. Schau mal auf deine Lohnabrechnung, da dürfte keine Lohnsteuer abgezogen sein.
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Mein Nettogehalt lag im 3.Lehrjahr auch so. das ist zu wenig. Da du mit dem Betrag keine Steuern zahlst, und somit kannst du auch keine wieder bekommen
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nichts nicht als Azubi
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alz azubi bekommst du nix wieder weil unter den satz fällst dere noch keine steuern zahlt der erst bei ca. 7000 euro liegt
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kann sein, wenn du keine anderen Einnahmen hattest, kriegst du alles wieder. geh mal ins internet auf http://www.finanzamt.de und suche die berechnung raus. Du kannst so tun, als ob du eine Jahreserklärung machst – ganz unverbindlich – und der PC rechnet dir aus , was du zurückkriegst. Danach kannst ja eine einreichen und die Erstattung beantragen.
Im Übrigen kann jeder was wiederkriegen, der eingezahlt hat. Es kommt aber auf das zu versteuernde Einkommen an. Die Tabelle beginnt bei 7.458 Euro oder so (jedenfalls eine krumme Zahl in der 7000er Gegend) – AUCH Azubis. Das hat damit gar nichts zu tun. Soviel hast du ja wohl nicht . Gib Fahrkosten und 16 Euro Kontoführung an, Versicherungsbeiträge, Kosten für Arbeitskleidung und sowas alles. Im Finanzamt gibts auch Broschüren – KOSTENLOS – informiere Dich. Ohne Fleiß kein Preis (Geld).
Aber eben auch nur, wenn wirklich Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgezogen wurde. Nur wer einzahlt, kann auch was zurück erhalten.
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Als Lehrling bist du auf den Lohnsteuerjahresausgleich bei deinen Eltern drauf. Meistens bekommt der Lehrling noch Kindergeld. Dann wird auf der Steuererklärung ein Steuerfreibetrag anerkannt. Damit bekommst du nichts.
Übrings wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts bekommen.
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Wenn du Lohnsteuerabzug hattest, kannst du ganz einfach eine Einkommensteuererklärung abgeben (Mantelbogen + Anlage N + evtl. Anlage VL). Dann bekommst du die Lohnsteuer zurück – es dürfte keine Steuer anfallen, da du so wenig verdienst.
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Da Du ein paar Steuern gezahlt hast, solltest Du eine Steuererklärung erstellen! Brauchst Dir nicht viele Gedanken machen was Du einträgst, da Du auch so alles wiederbekommen wirst. Das Existenzminimum liegt bei über 7.000,-€. Dazu kommt noch der Werbungskostenpauschbetrag und der Versorgungspauschale. Folglich wird die festgesetzte Steuer 0,-€ lauten und Du bekommst Deine gezahlten wieder zurück.
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